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            <title>Mitgliederversammlung Juni und August: Anträge</title>
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                <title>Mitgliederversammlung Juni und August: Anträge</title>
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                        <title>GO: Geschäftsordnung</title>
                        <link>https://gruene-magdeburg.antragsgruen.de/gruene-magdeburg/geschaftsordnung-2473</link>
                        <author>Vorstand KV Magdeburg (dort beschlossen am: 23.08.2023)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Für die Einbringung eines Änderungsantrags und die Gegenrede stehen jeweils drei Minuten zur Verfügung.<br>
(2) Ergänzend zu Nr. 5.4 Abs. 3 Geschäftsordnung für Landesparteitage (GO LPT) kann als Geschäftsordnungsantrag die Eröffnung einer Redeliste je Änderungsantrag beantragt werden. Die Zahl der pro- und contra-Beiträge ist zu benennen.<br>
(3) Abweichend von Nr. 5.5 Abs. 1 GO LPT wird jeder Änderungsantrag direkt abgestimmt.<br>
(4) Zu den vorgeschlagenen Varianten in § 3 Abs. 1 WahlO sind bis zu vier Redebeiträge zu je drei Minuten möglich.<br>
(5) Abweichend von Nr. 5.5 Abs. 5 GO LPT und analog zu § 5 Nr. 4 Wahlordnung des KV (WahlO KV) gelten Enthaltungen bei der Abstimmung über einen Änderungsantrag als gültige Stimmen.<br>
(6) Gemäß § 5 Nr. 4 WahlO KV gelten Enthaltungen bei der Schlussabstimmung als gültige Stimmen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 28 Aug 2023 20:43:48 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S2: Wahlordnung</title>
                        <link>https://gruene-magdeburg.antragsgruen.de/gruene-magdeburg/Wahlordnung-8236</link>
                        <author>Vorstand KV Magdeburg (dort beschlossen am: 21.06.2023)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beschlussvorschlag:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung beschließt die folgende neue Wahlordnung. Gleichzeitig tritt die Wahlordnung vom 25.01.2012, zuletzt geändert am 12.12.2018, außer Kraft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wahlordnung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 1 Wahlgrundsätze</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Wahlen erfolgen allgemein, frei, gleich und unmittelbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes. Jedes Mitglied der Partei kann sich für einen Platz in einem Gremium oder Organ bzw. als Delegierte*r bewerben, soweit die Regelungen des Bundes- oder Landesverbandes oder sonstige Rechtsvorschriften im Einzelfall dem nicht entgegenstehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Wahllisten für die Kommunalwahl sind auch für Nichtmitglieder offen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 2 Wahlorgane</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Wahlorgane sind das Präsidium als Wahlleitung und die Wahlkommission.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Das Präsidium stellt die Anzahl der zu besetzenden Positionen fest und informiert über das Wahlverfahren. Es eröffnet und schließt die Wahlgänge, sorgt für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl und gibt das Ergebnis der Wahl bekannt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Vor der Wahl bestimmt die Versammlung eine Wahlkommission aus mindestens zwei Personen. Diese nimmt die Wahlzettel in den dafür vorgesehenen Wahlurnen entgegen, stellt das Wahlergebnis fest und teilt dieses der Wahlleitung fest. Mitglieder der Wahlkommission sind nicht wählbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 3 Wahlverfahren</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Variante 1</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die einfache Mehrheit erhält. Für einen eventuell notwendigen zweiten Wahlgang wird eine Kandidatur mehr zugelassen, als noch Plätze zu vergeben sind. Entscheidend ist hierbei die Anzahl der im ersten Wahlgang erhaltenen Stimmen. Zur Wahl ist im zweiten Wahlgang die relative Mehrheit erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet das durch die Wahlkommission zu ziehende Los.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Variante 2</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gewählt ist, wer im ersten oder falls erforderlich zweiten Wahlgang die einfache Mehrheit erhält. Für einen eventuell notwendigen dritten Wahlgang wird eine Kandidatur mehr zugelassen, als noch Plätze zu vergeben sind. Entscheidend ist hierbei die Anzahl der im zweiten Wahlgang erhaltenen Stimmen. Zur Wahl ist im dritten Wahlgang die relative Mehrheit erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet das durch die Wahlkommission zu ziehende Los.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Sind nicht mehr Kandidat*innen als freie Plätze vorhanden, ist jede*r Kandidat*in einzeln zu wählen. Bei Einzelwahl ist nur ein Wahlgang möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Wahlen in mehrere gleichartige Positionen können in einem Wahlgang durchgeführt werden. Dabei dürfen die Mitglieder so viele Kandidat*innen wählen, wie Positionen zu besetzen sind. Die Kandidat*innen sind in der Reihenfolge der Stimmenzahl mit relativer Mehrheit gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl. Dazu wird ein*e Bewerber*in mehr zugelassen als noch Plätze zu vergeben sind. Zur Wahl ist hier die relative Mehrheit erforderlich. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das durch die Wahlkommission zu ziehende Los.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Alternativ darf immer der gesamte Wahlvorschlag mit „Nein“ abgelehnt oder sich mit „Enthaltung“ enthalten werden. Kumulieren ist nicht zulässig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Haben von allen Wahlberechtigten, die an der Wahl teilgenommen haben, mindestens die Hälfte mit „Nein“ gestimmt, so ist keine*r der Bewerber*innen gewählt und ein zweiter Wahlgang findet nicht statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Bei der Wahl der Listen zur Kommunalwahl und der Direktkandidat*innen zur Bundes- und Landtagswahl gelten die Vorschriften der Wahlgesetze und -ordnungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 4 Ablauf der Wahl</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Bewerbungsschluss für die jeweilige Wahl wird vom Präsidium verkündet und liegt vor Beginn des ersten Wahlgangs für jede einzelne Position.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Vor dem ersten Wahlgang stellen sich die Bewerber*innen vor. Die Vorstellung entfällt bei weiteren Wahlgängen. Die Vorstellung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbung. An die Bewerber*innen können von den Mitgliedern anschließend Fragen gestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Vorstellungszeit, die Anzahl der Fragen und die Zeit zur Fragenbeantwortung wird vom Kreisvorstand vorgeschlagen und in offener Abstimmung von der Mitgliederversammlung beschlossen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Bei der Aufstellung der Listen zur Kommunalwahl ist jeder Listenplatz einzeln zu wählen. Im Anschluss an den letzten Wahlgang erklären die unterlegenen Bewerber*innen auf Befragen durch das Präsidium, ob sie für einen der nächsten Listenplätze kandidieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Bei der Wahl von Listen zur Kommunalwahl muss über die Listen in ihrer Gesamtheit abgestimmt werden (Schlussabstimmung).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 5 Feststellung des Wahlergebnisses</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Wahlkommission stellt das Wahlergebnis fest.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Das Wahlergebnis ist in einem Zählprotokoll niederzuschreiben und von zwei Mitgliedern der Wahlkommission zu unterschreiben. Darin ist die Zahl der abgegebenen Stimmen, die Anzahl der gültigen und ungültigen Stimmen, die Quoren, die Anzahl der auf die Bewerber*innen entfallenen Ja-Stimmen, die Nein-Stimmen und die Enthaltungen sowie die Gewählten niederzulegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Ungültig und bei der Ermittlung des Wahlergebnisses nicht anzurechnen sind Stimmen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• bei denen die Wahlzettel ganz durchgerissen oder durchgestrichen sind,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• bei denen Wahlzettel verwendet wurden, die nicht für den jeweiligen Wahlgang vorgesehen sind,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• bei denen Wahlzettel mit Bemerkungen versehen sind,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• bei denen auf dem Wahlzettel keine Stimme abgegeben wurde,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• bei denen der Wille der*des Wähler*in nicht zweifelsfrei erkennbar ist,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• bei denen auf dem Wahlzettel mehr Stimmen abgegeben worden sind, als zu vergeben waren,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• die anders als von der Wahlleitung vorgestellt abgegeben worden sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 6 Elektronische Abstimmung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Bei elektronischen Abstimmungen ist zu gewährleisten, dass die Stimmabgabe geheim und anonym erfolgt und alle Stimmen im Saal erfasst werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Es ist sicherzustellen, dass</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• das Abstimmungsverhalten stichprobenartig im Anschluss durch den Wahlgang anhand des Identifikationsmedium überprüft werden kann,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>• jedes Mitglied bei der Wahl des Identifikationsmediums freie Hand hat und dieses während der Sitzung austauschen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Vor dem Einsatz wird das System ausführlich erläutert und eine Testabstimmung durchgeführt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Über die mit elektronischen Abstimmungen erstellten Listen zur Wahl des Kreisvorstands, zur Kommunalwahl oder der Direktkandidat*innen zu Landtags- und Bundestagswahlen ist jeweils eine schriftliche Schlussabstimmung durchzuführen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 7 Schlussbestimmungen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Wahlordnung tritt mit ihrer Beschlussfassung in Kraft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Wahlordnung kann mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Wahlordnung regelt die Details zu § 9 der Satzung.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 23 Jun 2023 16:19:50 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S1: Satzung KV Magdeburg</title>
                        <link>https://gruene-magdeburg.antragsgruen.de/gruene-magdeburg/s1-satzung-kv-magdeburg-44564</link>
                        <author>Vorstand KV Magdeburg (dort beschlossen am: 21.06.2023)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beschlussvorschlag:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mitgliederversammlung beschließt die folgende neue Satzung von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Magdeburg. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 25.01.2012 außer Kraft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Satzung Bündnis 90/Die Grünen Magdeburg</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 1 Name und Sitz</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Kreisverband der bundesweiten politischen Vereinigung „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ trägt den Namen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Magdeburg. Die Kurzform lautet „GRÜNE Magdeburg“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Als Logo trägt der Kreisverband das bundesweite Zeichen, ergänzt durch die Stadtbezeichnung Magdeburg.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Sitz des Kreisverbands ist Magdeburg.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 2 Mitgliedschaft</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das Grundsatzprogramm und die Satzung des Bundes- und Landesverbands anerkennt und keiner anderen konkurrierenden Partei oder politischen Jugendorganisation angehört.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Aufnahme- und Beendigungsverfahren der Mitgliedschaft sowie die Rechte und Pflichten eines jeden Mitglieds regelt die Satzung des Landesverbandes, sofern diese Satzung nicht etwas anderes vorsieht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Jedes Mitglied ist angehalten, Änderungen der Stammdaten dem Kreisverband umgehend anzuzeigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Mitglieder des Stadtrates leisten neben ihrem satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag Mandatsträger*innenbeiträge an den Kreisverband. Die Höhe der Mandatsträger*innenbeiträge beträgt monatlich</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- 50 Euro der allgemeinen Aufwandsentschädigung und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- 15 Prozent der Aufwandsentschädigung für die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten, Gesellschafterversammlungen und Verwaltungsräten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Stellen Bündnis 90/Die Grünen Magdeburg städtische Wahlbeamte, wird mit diesen eine Vereinbarung zum Leisten eines Mandatsträger*innenbeitrags getroffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Die Mitgliederversammlung kann Mitglieder, die sich besonders für die Anliegen der Partei verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern erklären.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 3 Organe und Gremien</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Organe des Kreisverbands sind</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- die Mitgliederversammlung und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- der Kreisvorstand.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Zur weiteren Organisation der Arbeit können folgende Gremien gebildet werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Arbeitsgruppen und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Stadtteilgruppen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Einladungen und Informationen zu Sitzungen der Mitgliederversammlung und der Gremien werden grundsätzlich digital per E-Mail versandt, sofern dem nicht höherrangige rechtliche Erfordernisse entgegenstehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der Kreisvorstand regelt die Form und Frist der Einladung zu seinen Sitzungen in seiner konstituierenden Sitzung oder einer Geschäftsordnung. Änderungen bedürfen einer einfachen Mehrheit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die Sitzungen von Organen und Gremien sind zu protokollieren. Die Protokolle werden allen Mitgliedern über die parteiinterne Plattform zur Verfügung gestellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Die Mitgliederversammlung stellt für alle Organe und Gremien sowie die Grüne Jugend Magdeburg mit dem Beschluss des Haushaltsplans finanzielle Mittel bereit. Diese müssen vorab mit Konzept beim Kreisvorstand beantragt und von diesem genehmigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 4 Mitgliederversammlung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ des Kreisverbands. Sie findet in der Regel monatlich und öffentlich statt. Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag des Kreisvorstands oder eines Zehntels der anwesenden Mitglieder beschließen, dass einzelne Tagesordnungspunkte mitgliederöffentlich behandelt werden. Die Beratung über einen entsprechenden Antrag findet in mitgliederöffentlicher Sitzung statt. Über das Ergebnis ist die Öffentlichkeit in angemessener Weise zu informieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle den Kreisverband betreffenden Angelegenheiten, wenn nicht der Kreisvorstand gemäß § 5 zuständig ist. Ihre Beschlüsse können nur durch sie selber oder eine Urabstimmung geändert oder aufgehoben werden. Sie kann Anträge an Bundesversammlung und Landesparteitag stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn die Einladung an alle Mitglieder form- und fristgerecht versendet worden ist. Als Frist gilt dabei der Zugang der Einladung mit einer vorläufigen Tagesordnung und dem Ort mindestens zehn Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlung. Eingeladen wird durch E-Mail oder auf Wunsch des Mitglieds durch Brief.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Einladung zu Mitgliederversammlungen für die Wahl der Kommunalwahllisten und der Direktkandidat*innen für Bundes- und Landtagswahl erfolgt gemäß den landes- bzw. bundesrechtlichen Fristen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Die Mitgliederversammlungen können von Vorstandsmitglieder und Mitglieder geleitet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Die Mitglieder können Themen, die auf einer Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, vorschlagen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 5 Kreisvorstand</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Kreisvorstand vertritt den Kreisverband gemäß § 10 Parteiengesetz und § 26 Bürgerliches Gesetzbuch nach innen und außen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Kreisvorstand besteht aus:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- zwei Vorsitzenden</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- der*dem Schatzmeister*in</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- bis zu vier Beisitzer*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Kreisvorstand wird für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich. Scheiden einzelne Mitglieder vor Ablauf der Amtszeit aus, können diese Ämter für den Rest der Amtszeit nachgewählt werden. Ein Rücktritt ist in Textform zu erklären und wird den Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf seiner Amtszeit bleibt der Kreisvorstand bis zur Wahl des neuen Vorstands geschäftsführend im Amt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Ein Vorstandsmitglied kann mit einfacher Mehrheit abgewählt werden, wenn ein Antrag von mindestens 10 % der Mitglieder des Kreisverbandes vorliegt. Die Entscheidung fällt auf der nächsten MV. Diese muss spätestens drei Monate nach Eingang des Antrags stattfinden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Zur Durchführung der Beschlüsse des Kreisvorstands sowie zur Erledigung der laufenden Geschäfte kann ein geschäftsführender Vorstand gebildet werden. Diesem gehören die Vorsitzenden sowie die*der Schatzmeister*in an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Die Sitzungen des Kreisvorstands sind mitgliederöffentlich. Über den Ausschluss entscheidet der Kreisvorstand im Einzelfall.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Angestellte des Kreisverbands dürfen nicht gleichzeitig Mitglied des Kreisvorstands sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Finanzangelegenheiten hat die*der Schatzmeister*in ein Vetorecht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 6 Aufgaben und Funktionen des Kreisvorstands</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Kreisvorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Kreisverband gemäß § 26 Absatz 1 BGB. Er hat darüber hinaus folgende Aufgaben:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Vorbereitung der Mitgliederversammlungen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Aufnahme von Mitgliedern,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Beschluss über Beitragsbefreiungen oder -ermäßigungen im Einzelfall,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Ausführung des Haushaltsplans, einschließlich der vorläufigen Haushaltsführung bis zum Beschluss des Haushaltsplans durch die Mitgliederversammlung,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Vertretung des Kreisverbands nach außen und Öffentlichkeitsarbeit,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Koordinierung der politischen Arbeit im Kreisverband,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Einstellung und Kündigung von Mitarbeiter*innen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Einreichung von Anträgen an den Landesparteitag und die Bundesdelegiertenkonferenz.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die*Der Schatzmeister*in trägt die Verantwortung für die Erstellung des Haushaltsplans, die ordnungsgemäße Führung der Finanzen, die termingerechte Abgabe des Rechenschaftsberichtes beim Landesvorstand und den jährlichen Finanzbericht an die Mitgliederversammlung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Kreisvorstand regelt die Vertretungsbefugnis für das Bankkonto des Kreisverbands.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Der Kreisvorstand ist der Mitgliederversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 7 Arbeitsgruppen und Stadtteilgruppen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Zur Erschließung von Fachwissen, zur Erarbeitung programmatischer Konzepte und Strategien sowie zur Mitarbeit am Wahlprogramm können themenbezogene Arbeitsgruppen gebildet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Zur Vernetzung der Mitglieder untereinander und mit anderen lokalen Gruppen sowie zur Durchführung von Aktionen im Stadtteil können sich Stadtteilgruppen bilden. Sie können Arbeitsgruppen oder einer Mitgliederversammlung inhaltlich zuarbeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Das Thema der Arbeitsgruppe bzw. die umfassten Stadtteile der Stadtteilgruppe sind im Antrag auf Anerkennung an die Mitgliederversammlung zu benennen. Bis zur Anerkennung benennen die Antragsteller*innen mindestens eine vorläufige/ einen vorläufigen Sprecher*in.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Jede Gruppe wählt bis zu zwei Sprecher*innen, die Mitglied des Kreisverbands sein müssen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Sitzungen der Gruppen sind öffentlich. Auf Antrag können Tagesordnungspunkte in mitgliederöffentlicher Sitzung behandelt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Die Sprecher*innen übernehmen die Organisation und Vorbereitung der Sitzungen, die Information des Kreisverbands sowie die Vertretung der Gruppe den Organen gegenüber.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Pressemitteilungen sind durch den Kreisvorstand freizugeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Die Gruppen verwenden den Namen und das Logo des Kreisverbandes ergänzt um das Thema bzw. den entsprechenden Stadtteil.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(9) Mitglieder der Gruppe sind durch die*den Kreisgeschäftsführer*in oder den Kreisvorstand in den entsprechenden E-Mail-Verteiler einzutragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(10) Jede Gruppe tagt mindestens zwei Mal im Jahr. Tagt eine Gruppe innerhalb eines Jahres nicht, kann der Vorstand die Anerkennung aufheben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 8 Statute und Ordnungen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Das Frauenstatut des Bundesverbandes ist Teil dieser Satzung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Das Vielfaltsstatut des Landesverbandes ist Teil dieser Satzung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Finanz- und Erstattungsordnung des Landesverbands finden Anwendung, sofern diese Satzung nicht etwas anderes regelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 9 Wahlen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Wahl und Abwahl der Kreisvorstandsmitglieder, die Wahl der Delegierten für Landesparteitag und Bundesversammlung, die Wahl der Kandidat*innen für Kommunalwahllisten und der Direktkandidat*innen zu Landtags- und Bundestagswahlen ist geheim. Die Wahl der Gruppensprecher*innen kann offen abgestimmt werden, wenn sich von den anwesenden Mitgliedern kein Widerspruch erhebt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Geheime Wahlen erfolgen in schriftlicher oder elektronischer Form.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Näheres regelt die Wahlordnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 10 Abstimmungen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Abstimmungen zu thematischen Fragestellungen erfolgen offen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Ein Antrag gilt als angenommen, wenn er eine einfache Mehrheit erhält. Bei Stimmgleichheit ist ein Antrag abgelehnt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Abstimmungen zur Änderung dieser Satzung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 11 Urabstimmung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Über alle Fragen der Politik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Magdeburg kann eine Urabstimmung erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Eine Urabstimmung wird auf Beschluss der Mitgliederversammlung, des Kreisvorstands oder auf Verlangen von 10 % der Mitglieder durchgeführt. Mit dem Antrag sind das Thema und die Fragestellung zu benennen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Abstimmung über die Urabstimmung muss eine Mitgliederversammlung vorangehen, auf der das Thema beraten worden ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes. Es kann nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden. Eine Urabstimmung gilt als beschlossen, wenn mehr als 50 % der Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben und der Antrag eine einfache Mehrheit erhält. Anträge zu Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Über das Abstimmungsergebnis ist ein Protokoll anzufertigen. Das Ergebnis der Urabstimmung ist den Mitgliedern innerhalb von zehn Tagen bekannt zu geben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Die*Der Kreisgeschäftsführer*in ist für die Durchführung der Urabstimmung verantwortlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(7) Ein einmal abgestimmter Sachverhalt kann erst nach Ablauf von zwei Jahren erneut Gegenstand eines Urabstimmungsverfahrens sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(8) Ein Beschluss kann nicht durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung geändert oder aufgehoben werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 12 Geltungsbereich und Inkrafttreten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Diese Satzung gilt für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Magdeburg.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Sie tritt am Tag ihrer Beschlussfassung in Kraft.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Seit der letzten Neufassung der Satzung im Jahr 2012 ist der Kreisverband in der Zahl seiner Mitglieder gewachsen und haben sich Begrifflichkeiten, Satzungen, Statute und Ordnungen innerhalb der Partei weiterentwickelt. Mit den Arbeitsgruppen und Stadtteilgruppen haben sich Gremien gebildet, die in der bisherigen Satzung erwähnt, aber nicht weiter qualifiziert sind. Darauf wird mit dem vorliegenden Entwurf einer neuer Satzung reagiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit der Aufnahme der Mandatsträger*innenbeiträge in die Satzung sichern wir diese rechtlich ab. Vor der letzten Kommunalwahl 2019 wurde die aktuelle Höhe, die in den Entwurf übernommen wurde, durch Beschluss einer Mitgliederversammlung festgelegt. Davor hatten die Mitglieder der Stadtratsfraktion beschlossen, an den Kreisverband einen entsprechenden Beitrag abzuführen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 23 Jun 2023 16:05:35 +0200</pubDate>
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